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Reiseinformationen

Steuern und Zölle bei der Einreise nach Großbritannien aus Nicht-EU-Ländern

Wenn Sie aus einem Land außerhalb des Vereinigten Königreichs, einschließlich der EU, nach England, Schottland oder Wales (Großbritannien) reisen, dürfen Sie Waren für den persönlichen Gebrauch innerhalb bestimmter Reisefreimengen steuer- und zollfrei mitbringen. Für Nordirland gelten andere Regeln. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, fallen die entsprechenden Abgaben an. Manche Waren dürfen unabhängig von ihrem Wert nicht eingeführt werden.

Zoll- und steuerfreie Waren bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern

Die folgenden persönlichen Reisefreimengen gelten bei der Einreise nach Großbritannien aus Ländern außerhalb des Vereinigten Königreichs. Die Freimengen mehrerer Reisender dürfen nicht zusammengerechnet werden. Außerdem müssen Sie die im Abschnitt „Weitere Voraussetzungen für die Einfuhr nach Großbritannien“ genannten Bedingungen erfüllen. Wird die Freimenge einer Warengruppe überschritten, können Zoll, Verbrauchsteuer und/oder Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Die Berechnung hängt von der jeweiligen Ware ab. Für Reisende, die an einem Flughafen in der EU umsteigen, gelten besondere Regeln für Flüssigkeiten und zollfreie Einkäufe.

Freimengen für Alkohol

Sie dürfen mitbringen:

    • 4 Liter Spirituosen oder andere alkoholische Erzeugnisse mit mehr als 22 % Alkohol;

oder:

  • 9 Liter alkoholische Getränke mit höchstens 22 % Alkohol, ausgenommen Bier, Cider und Wein; dazu gehören beispielsweise Likörweine wie Portwein oder Sherry.

Diese Freimenge darf anteilig kombiniert werden, zum Beispiel 4,5 Liter Likörwein und 2 Liter Spirituosen.

Zusätzlich dürfen Sie einführen:

  • 42 Liter Bier und Cider;
  • 18 Liter stillen Wein oder Schaumwein.

Freimengen für Tabakwaren

Sie dürfen eine der folgenden Mengen nach Großbritannien mitbringen:

  • 200 Zigaretten;
  • 100 Zigarillos;
  • 50 Zigarren;
  • 250 g Tabak oder 200 Tabaksticks für elektronische Tabakerhitzer.

Die Freimengen dürfen anteilig kombiniert werden. Wenn Sie beispielsweise 100 Zigaretten mitbringen, dürfen Sie zusätzlich 25 Zigarren einführen.

Für E-Liquids gilt eine eigene Freimenge von bis zu 50 ml. Wird sie überschritten, werden Steuern und Zölle auf die gesamte mitgebrachte Menge dieser Warengruppe erhoben.

Freigrenze für andere Waren, etwa Parfüm und Souvenirs

Andere Waren dürfen Sie bis zu einem Gesamtwert von £390 zoll- und steuerfrei mitbringen.

Bei der Einreise mit einem Privatflugzeug oder einem privaten Boot dürfen Sie Waren bis zu einem Gesamtwert von £270 zoll- und steuerfrei mitbringen.

Überschreitet der Wert eines mitgebrachten Gegenstands die Freigrenze, werden die Abgaben auf seinen gesamten Wert erhoben, nicht nur auf den darüberliegenden Betrag.

Für Nordirland und Reisen zwischen Großbritannien und Nordirland beachten Sie bitte die gesonderten Abschnitte der offiziellen Hinweise.

Weitere Voraussetzungen für die Einfuhr nach Großbritannien

Damit Sie Waren im Rahmen der Reisefreimengen abgabenfrei nach Großbritannien einführen dürfen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen die Waren selbst mitführen;
  • die Waren müssen für Ihren persönlichen Gebrauch oder als Geschenk bestimmt sein. Erstattet Ihnen der Empfänger Kosten im Zusammenhang mit den Waren, müssen Sie die entsprechenden Steuern entrichten;
  • die Freimengen für Alkohol, Tabakwaren und E-Liquids gelten ab 17 Jahren. Personen unter 17 Jahren haben dafür keine persönliche Freimenge und müssen auch für den Eigenbedarf mitgebrachte Waren dieser Art vor der Ankunft anmelden.

Waren beim Zoll anmelden

Bei der Einreise nach Großbritannien ist eine Zollanmeldung erforderlich, wenn:

    • der Gesamtwert Ihrer Waren die zulässige Freigrenze überschreitet;
    • die Waren für gewerbliche Zwecke bestimmt sind; hierfür gelten gesonderte Regeln für die gewerbliche Einfuhr;
    • Sie bei einer Reise zwischen Großbritannien und einem Land außerhalb des Vereinigten Königreichs £10 000 oder mehr Bargeld beziehungsweise den Gegenwert in einer anderen Währung mitführen. Der Schwellenwert gilt auch für den zusammen mitgeführten Betrag einer Familie oder Reisegruppe. Dafür ist eine gesonderte Bargeldanmeldung erforderlich;
    • Sie verbotene Waren oder Waren mit Einfuhrbeschränkungen mitführen;

Waren, für die der Onlinedienst vorgesehen ist, können Sie vorab anmelden und die Abgaben bezahlen, frühestens 5 Tage (120 Stunden) vor der Ankunft. In anderen anmeldepflichtigen Fällen benutzen Sie den roten Ausgang oder wenden sich an Border Force. Die Zahlung von Abgaben macht die Einfuhr verbotener Waren nicht zulässig.

Welche Abgaben fallen an?

Überschreitet der Gesamtwert Ihrer Waren die Freigrenze oder erfüllen Sie die oben genannten Voraussetzungen nicht, müssen Sie die jeweils anfallenden Abgaben entrichten. Dazu gehören:

      • Zoll;
      • Verbrauchsteuern auf entsprechend steuerpflichtige Tabakwaren, alkoholische Getränke oder E-Liquids;
      • Einfuhrumsatzsteuer.

Zollsätze

Die Höhe des Zolls richtet sich nach der Warengruppe und den geltenden Vorschriften. Verlassen Sie sich nicht auf die frühere pauschale Aussage, dass bei einem Abgabenbetrag unter £9 eine Befreiung gilt. Nutzen Sie für Ihre Reise die aktuelle amtliche Berechnung.

Wird eine persönliche Freimenge überschritten, werden die Abgaben auf den gesamten Wert der Waren dieser Gruppe erhoben, nicht nur auf den übersteigenden Betrag. Bei bestimmten nicht verbrauchsteuerpflichtigen Waren bis zu einem Gesamtwert von £630 verwendet der Onlinedienst einen Zollsatz von 2,5 %, beispielsweise für Kleidung, Fernseher, Teppiche, Stoffe, Geschirr, Glaswaren und Schuhe. Dieser Satz gilt nicht pauschal für alle Einkäufe.

Für Waren mit einem Gesamtwert über £630 und für andere Warengruppen gelten die jeweiligen Sätze der amtlichen Tabelle. Für Waren, die in der EU aus EU-Materialien hergestellt, dort gekauft und aus einem EU-Land mitgebracht werden, kann bei entsprechenden Nachweisen ein Zollsatz von null gelten. Die Einfuhrumsatzsteuer oder Verbrauchsteuer entfällt dadurch nicht automatisch.

Verbrauchsteuersätze

Auf Alkohol, Tabakwaren und E-Liquids fallen Verbrauchsteuern an, wenn die jeweils geltenden Freimengen oder Voraussetzungen nicht eingehalten werden. Die aktuellen Sätze finden Sie in der amtlichen Steuersatztabelle.

Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer wird als Prozentsatz des gesamten Warenwerts einschließlich anderer anfallender Abgaben berechnet. Ihr Steuersatz entspricht dem Umsatzsteuersatz für dieselben Waren beim Kauf im Vereinigten Königreich.

Verbotene Waren und Waren mit Einfuhrbeschränkungen

Zu den verbotenen oder beschränkten Warengruppen gehören beispielsweise kontrollierte Betäubungsmittel und bestimmte Waffen. Für manche Waren ist eine Lizenz oder Genehmigung erforderlich; nicht alle Hieb- und Stichwaffen unterliegen denselben Regeln.

Auch bestimmte Lebensmittel dürfen nicht eingeführt werden. Die Beschränkungen für die meisten Fleischsorten und sämtliche Milchprodukte gelten derzeit auch bei der persönlichen Einfuhr aus der EU. Für andere Herkunftsländer und zulässige Ausnahmen beachten Sie die Regeln für Waren mit Einfuhrbeschränkungen und die aktuellen amtlichen Vorschriften.

Hilfe und weitere Hinweise

Weitere Informationen zur Einfuhr nach Großbritannien oder Nordirland erhalten Sie in den aktuellen amtlichen Hinweisen zur persönlichen Einfuhr und über die Kontaktstellen der Zollbehörden.

Stand der Prüfung: Oktober 2026. Geprüft wurden die persönlichen Reisefreimengen, die Anmeldung und die Grundsätze für Zoll, Verbrauchsteuern und Einfuhrumsatzsteuer in Großbritannien. Für gewerbliche Einfuhren und Nordirland gelten gesonderte Regeln. Vorschriften und Tarife können sich ändern; prüfen Sie die amtlichen Angaben vor Ihrer Reise.