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Nützliche Informationen

Steuern und Zölle bei der Einreise nach Großbritannien aus der EU

Bei Reisen aus der EU nach Großbritannien, also England, Schottland oder Wales, gelten persönliche Reisefreimengen wie bei der Einreise aus anderen Ländern außerhalb des Vereinigten Königreichs. Eine unbegrenzte abgabenfreie Einfuhr ist nicht zulässig. Für die Einreise aus der EU nach Nordirland gelten gesonderte Regeln.

Themen auf dieser Seite:

Einreise aus EU-Ländern

Die persönlichen Reisefreimengen gelten für Waren, die Sie selbst für den eigenen Gebrauch oder als Geschenk mitführen. Für gewerbliche Waren ist eine gesonderte Abfertigung erforderlich.

Für Alkohol und Tabak gelten Mengenbegrenzungen, für andere Waren in der Regel eine Wertgrenze von £390 beziehungsweise £270 bei der Anreise mit einem privaten Flugzeug oder Boot. Persönliche Freimengen dürfen nicht zwischen Reisenden zusammengerechnet werden. Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Sie führen die Waren selbst mit;
  • die Waren sind für Ihren persönlichen Gebrauch oder als Geschenk bestimmt;
  • trägt die beschenkte Person zu den Kosten der Waren bei, gilt die persönliche Geschenkfreimenge nicht; nicht angemeldete gewerbliche Waren können beschlagnahmt werden;
  • die Zahlung von Steuern im Einkaufsland entbindet Sie nicht davon, eine Überschreitung der Freimengen bei der Einreise nach Großbritannien anzumelden.

Bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen können die Waren und das Fahrzeug, mit dem sie befördert werden, beschlagnahmt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zu den Verbrauchsteuern in den offiziellen Erläuterungen zu Zöllen, Verbrauchsteuern und Einfuhrumsatzsteuer.

Kraftstoff

Für Kraftstoff im serienmäßigen Fahrzeugtank und eine begrenzte Reserve desselben Kraftstoffs in einem geeigneten Behälter kann eine Abgabenbefreiung in Betracht kommen. Voraussetzung ist die Verwendung in demselben Fahrzeug; die geltenden Freimengen und Bedingungen sind einzuhalten. Prüfen Sie die aktuellen Regeln zur Abgabenbefreiung für Kraftstoff und die Sicherheitsgrenzen des Beförderungsunternehmens.

Zollkontrolle bei der Einreise aus der EU

Vermutet die Border Force, dass Sie verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol oder Tabak aus der EU für gewerbliche Zwecke mitbringen, kann sie Sie befragen und durchsuchen. Mögliche Fragen betreffen:

  • welche Waren Sie in welcher Menge gekauft haben;
  • wofür die Waren bestimmt sind;
  • wie Sie bezahlt haben;
  • wie häufig Sie reisen;
  • wie viel Tabak Sie üblicherweise rauchen und wie viel Alkohol Sie trinken.

Für Großbritannien gelten die nachstehenden Freimengen. Die Tabakmengen können nicht vollständig addiert, aber anteilig kombiniert werden. Für Spirituosen gilt eine Grenze von 4 l oder ein entsprechender Anteil der alternativen Freimenge von 9 l. Bei Überschreitung werden Abgaben auf die gesamte betroffene Warenkategorie fällig, nicht nur auf den Mehrbetrag. Für Personen unter 17 Jahren gibt es keine Freimengen für Alkohol, Tabak oder E-Zigaretten-Liquids.

Persönliche Einfuhr nach Großbritannien · Freimenge pro Person · Bedingungen
Zigaretten 200 eine der Tabakalternativen
Zigarren 50 eine der Tabakalternativen
Zigarillos 100 eine der Tabakalternativen
Tabak 250 g eine der Tabakalternativen
Bier 42 l Bier und Cider zusammen
Wein 18 l Stillwein oder Schaumwein
Spirituosen 4 l mehr als 22% Alkohol; Alternative zur Freimenge von 9 l
Likörwein, etwa Portwein oder Sherry 9 l Kategorie bis 22% Alkohol; Alternative zur Freimenge von 4 l

Für gewerbliche Waren gelten die persönlichen Reisefreimengen nicht. Nicht angemeldete Waren können beschlagnahmt werden. Als weitere Tabakalternative sind 200 Tabaksticks zum Erhitzen vorgesehen. Für E-Zigaretten-Liquids gilt eine gesonderte Freimenge von 50 ml.

Für gewerbliche Einfuhren sind die jeweiligen Steuern und Abgaben zu beachten.

Waren beim Zoll anmelden

Führen Sie Waren mit, die Einfuhrbeschränkungen unterliegen können, müssen Sie dies dem Zoll mitteilen. Benutzen Sie dafür den roten Ausgang.

Für die gewerbliche Ausfuhr von Waren aus dem Vereinigten Königreich gelten andere Vorschriften.

Die Zollkontrolle bei der Einreise.

Verbotene Waren und Einfuhrbeschränkungen

Bestimmte Waren, etwa verbotene Hieb- und Stichwaffen oder illegale Drogen, dürfen unabhängig vom Abreiseland nicht in das Vereinigte Königreich eingeführt werden. Schusswaffen unterliegen Beschränkungen und erfordern die jeweils vorgeschriebene besondere Lizenz oder Genehmigung.

Beschränkungen für Lebensmittel und pflanzliche Erzeugnisse hängen unter anderem vom Gesundheitszustand, Verwendungszweck und der Herkunft sowie von aktuellen Schutzmaßnahmen ab. Auch die Herkunft aus der EU befreit nicht von geltenden Beschränkungen für Fleisch- und Milchprodukte. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Waren:

  • von Schädlingen oder Krankheiten befallen sind;
  • nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind;
  • aus für das konkrete Produkt nicht zugelassenen Ländern stammen, zu beschränkten Warenkategorien gehören oder je nach Herkunft besondere Dokumente und die Einhaltung aktueller gesundheitlicher Einfuhrvorschriften erfordern.

Beachten Sie die besonderen Vorschriften zu verbotenen Waren und Einfuhrbeschränkungen.

Teilweise geprüft: Oktober 2026. Abgeglichen wurden die persönlichen Reisefreimengen bei der Einreise aus der EU nach Großbritannien und die Abgrenzung zu den Regeln für Nordirland. Die übrigen Angaben bedürfen einer gesonderten Prüfung.