Gut zu wissen
Handynutzung bei Fahrten mit Fahrgästen: Regeln für Fahrer
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Telefon oder anderes datenfähiges Gerät nicht in der Hand halten und benutzen. Das gilt für private wie für berufliche Fahrten und auch bei einem verkehrsbedingten Halt an einer Ampel oder im Stau.
Bei der Beförderung von Fahrgästen verdient die Konzentration des Fahrers besondere Aufmerksamkeit. Eine Buchungs-App, ein Anruf der Zentrale oder eine Nachricht des nächsten Kunden ist kein Grund, die Regeln zu umgehen. Organisatorische Aufgaben sollten vor der Fahrt oder an einem sicheren Parkplatz erledigt werden.
Freisprechfunktionen wie Bluetooth, eine kabelgebundene Einrichtung oder Sprachsteuerung sind grundsätzlich zulässig, wenn das Gerät nicht gehalten wird. Sie erlauben aber keine Fahrt ohne volle Aufmerksamkeit und Kontrolle. Ein Gespräch sollte verschoben oder beendet werden, sobald es das sichere Fahren beeinträchtigt. Das gilt unabhängig davon, ob Fahrgäste im Fahrzeug sitzen.
Verstöße können Strafpunkte, ein Bußgeld oder ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Bei lizenzierten Berufskraftfahrern können zusätzlich Maßnahmen zur Lizenz geprüft werden. Ein sofortiger automatischer Lizenzentzug ohne Prüfung der Umstände ist jedoch keine zutreffende allgemeine Beschreibung des Verfahrens.
Für Londoner Taxis und Private-Hire-Fahrzeuge gelten außerdem Rauchverbote und TfL-Vorgaben zur Nutzung von E-Zigaretten. TfL hat seine entsprechende Regelung ausdrücklich auf diese Fahrzeuge erstreckt. Gesetzliches Rauchverbot und betriebliche beziehungsweise lizenzbezogene E-Zigaretten-Regeln sind dabei zu unterscheiden. Fahrer und Betreiber sollten sowohl die aktuellen Fahrzeugvorgaben als auch die Regeln zur sicheren Handynutzung kennen.