Gut zu wissen
Umzug nach Großbritannien: Zoll und Steuern auf persönliche Gegenstände
Bei einem Umzug nach Great Britain, also England, Schottland oder Wales, aus einem Land außerhalb des Vereinigten Königreichs kann persönlicher Hausrat unter die Steuer- und Zollbefreiung „Transfer of Residence“ (ToR) fallen. Das gilt auch bei einem Umzug aus der EU; ein früherer Kauf in der EU allein begründet keine automatische Befreiung. Für einen Umzug aus der EU nach Nordirland gelten andere Regeln.
Ob eine Befreiung möglich ist, hängt vom Einfuhrzweck und den jeweiligen Voraussetzungen ab. Für eine normale Reise gelten persönliche Reisefreimengen; beim dauerhaften Wohnsitzwechsel kommt das gesonderte ToR-Verfahren infrage.
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Persönliche Gegenstände, private Fahrzeuge und Boote bei einem Umzug
Für die normale ToR-Befreiung müssen Sie üblicherweise mindestens 12 Monate außerhalb des Vereinigten Königreichs gelebt, die Gegenstände mindestens 6 Monate besessen und genutzt haben und sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Umzug einführen. Danach müssen sie weiter demselben Zweck dienen; eine Weitergabe innerhalb der ersten 12 Monate ist grundsätzlich eingeschränkt. Das Verfahren behandelt unter anderem folgende Fragen:
- Welche Befreiungen gelten für persönlichen Hausrat, Haustiere, private Fahrzeuge und Boote?
- Wie werden Gegenstände bewertet, wenn keine Befreiung möglich ist?
- Welche Zollformalitäten sind bei der Ankunft zu erledigen?
- Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Einfuhr?
Die vorherige Genehmigung der normalen Umzugsbefreiung wird mit ToR1 beantragt. Holen Sie die Genehmigung ein, bevor Sie die Befreiung bei der Einfuhr geltend machen. Für Vollzeitstudierende und bestimmte andere Fälle bestehen eigene Verfahren.
Bei der dauerhaften Einfuhr eines Fahrzeugs müssen neben den Zollformalitäten auch die Anforderungen von HMRC zur „Notification of Vehicle Arrivals“ (NOVA) geprüft werden. Eine ToR-Genehmigung ersetzt nicht automatisch alle Schritte der Fahrzeuganmeldung.
Private Sport- und Freizeitboote können zum begünstigten Umzugsgut gehören. Bei einem dauerhaften Wohnsitzwechsel ist die passende ToR1-Genehmigung maßgeblich. Klären Sie die Einfuhrformalitäten für Ihr Boot und seine vorgesehene Nutzung vor dem Transport.
Wer ein Fahrzeug nur vorübergehend mitbringt, muss die dafür vorgesehene Zollregelung prüfen. Beachten Sie hierzu den Abschnitt über die vorübergehende Einfuhr; für ein Vollzeitstudium können besondere Voraussetzungen gelten.
Alkohol und Tabakwaren einführen
Alkohol aus einem privaten Weinkeller und Tabakwaren gehören nicht automatisch zum steuerfreien Umzugsgut. Menge, Transportart und die Frage, ob Sie die Waren selbst begleiten, bestimmen, welche Verbrauchsteuern und Zollformalitäten zu beachten sind.
Alkohol und Tabak sind von der ToR-Befreiung ausgenommen. Für selbst mitgeführte Waren zum persönlichen Gebrauch gelten gesonderte Reisefreimengen; darüber hinausgehende Mengen müssen angemeldet werden. Prüfen Sie für andere Waren, beispielsweise Parfüm, die jeweils passende Kategorie und Wertgrenze.
Weitere Hinweise zur Einfuhr von Waren nach Großbritannien finden Sie in diesem Überblick zu Einfuhrabgaben.
Mit Haustieren nach Großbritannien reisen
Für Hunde, Katzen und Frettchen sind bei der Einreise nach Great Britain normalerweise ein Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und ein zum Herkunftsland passendes Reisedokument erforderlich. Bei Hunden kann zusätzlich eine Bandwurmbehandlung nötig sein. Auch die zugelassene Reiseroute und weitere Bedingungen zählen. Quarantäne ist nicht automatisch vorgeschrieben, kann bei Verstößen aber angeordnet werden. Für andere Tierarten und Nordirland gelten eigene Regeln.
Klären Sie Reiseroute und Unterlagen rechtzeitig anhand der aktuellen Pet-Travel-Vorgaben. Prüfen Sie außerdem die Beförderungsbedingungen des gewählten Unternehmens und bewahren Sie die erforderlichen Nachweise griffbereit auf.
Bei einem nicht gewerblichen Umzug können Haustiere unter die zollrechtliche ToR-Befreiung fallen. Diese Genehmigung ersetzt jedoch weder die tiergesundheitlichen Anforderungen noch die erforderlichen Pet-Travel-Dokumente.
Für die normale Zollbefreiung bei einem Umzug ist ToR1 maßgeblich. Stimmen Sie den Antrag auf Ihre Umzugssituation ab und bearbeiten Sie die Tiergesundheits- und Transportformalitäten zusätzlich.
Bargeld anmelden
Bei Reisen zwischen Great Britain und einem Land außerhalb des Vereinigten Königreichs müssen Bargeldbeträge ab £10 000 oder der entsprechende Gegenwert in anderer Währung angemeldet werden. Für eine Familie oder Reisegruppe zählt der Gesamtbetrag. In Nordirland gelten andere betroffene Reiserouten und eine Schwelle von €10 000. Die Bargeldanmeldung ist für sich genommen keine Steuer auf den mitgeführten Betrag.
Mehr zur Bargeldanmeldung bei Ein- und Ausreise.
Vorübergehende Einfuhr und besondere Regeln für Studierende
Für Vollzeitstudierende gibt es eine besondere Befreiung für bestimmte persönliche Gegenstände und Studienbedarf. Sie ist nicht einfach auf eine allgemeine Einfuhrfrist von 24 Monaten beschränkt: Studiennachweis und korrektes Zollverfahren sind entscheidend. Für diese besondere Studierendenregelung wird kein ToR1-Antrag verlangt.
Bei einer vorübergehenden Einfuhr müssen die Waren dem angemeldeten Zweck dienen und innerhalb der für das jeweilige Verfahren festgelegten Frist wieder ausgeführt werden.
Bedingungen und Fristen hängen von der gewählten Zollregelung ab. Prüfen Sie die aktuellen Vorgaben für Ihren Aufenthaltszweck; bei einem Vollzeitstudium insbesondere die gesonderte Befreiung für Studierende.
Weitere Hinweise
Bei Fragen zu Zoll, Einfuhrumsatzsteuer oder Verbrauchsteuern im Zusammenhang mit Ihrem Umzug wenden Sie sich an den zuständigen HMRC-Auskunftsdienst. Halten Sie Herkunftsland, Zielregion, Umzugsdatum und eine Beschreibung der eingeführten Waren bereit.
Teilprüfung: Oktober 2026. ToR1, zentrale Umzugsvoraussetzungen, Studierendenregelungen sowie Angaben zu Haustieren und Bargeld wurden geprüft. Die passende Zollbehandlung hängt weiterhin vom Einzelfall ab.